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Super Cars GmbH - Die Sportwagenvermietung der Schweiz! | AGB

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Super Cars GmbH, Betreiberin von www.supercars.ch und ihren Kunden. Bestandteil der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind auch die allgemeinen Nutzungsbestimmungen von www.supercars.ch

Voraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre

Führerschein Kategorie B: mindestens 1 Jahr

Kaution, Auslandpauschale, Selbstbehalt:

Fahrten innerhalb der Schweiz: Bis 21 Jahre CHF 500.- Kaution / Ab 21 Jahre keine Kaution

Fahrten ins angrenzende Ausland: Auslandpauschale CHF 1000.-

Selbstbehalt: CHF 1000.-

Reservationen:

Reservationen sind nur schriftlich über die Registrierung und Buchung auf www.supercars.ch gültig. Reservationsbestätigung und Zahlungsbestätigung erhalten Sie automatisch per E-Mail.

Terminanfragen sind per Mail, SMS, WhatsApp, Facebook oder Telefon möglich.

Vorauszahlungen:

Eine Reservation gilt erst als abgeschlossen, wenn der Betrag einbezahlt ist. Der Betrag kann per Postkarte/Maestro, Kreditkarte (Visa/Master Card) oder per Banküberweisung überwiesen werden.

Annullierungen:

Reservationen, welche nicht eingehalten werden, müssen mindestens 7 Tage vor Beginn der Miete wieder annulliert werden. Für das Annullieren der Reservation werden folgende Gebühren erhoben: 

7 Tage im Voraus: Fr. 50.- Annullationsgebühr

48h im Voraus: Fr. 50.- Annullationsgebühr und 10% der Mietekosten 

Keine Meldung: Fr. 50.- Annullationsgebühr und 50% der Mietkosten  

Übergabe / Rückgabe:

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Über- und Rückgabe an der Geschäftsstelle der Super Cars GmbH in Wädenswil oder nach Absprache an einer der beiden Zweigniederlassungen in Zug und Zürich

Haftungsausschlüsse:

Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

Unfälle:

Der Mieter ist bei Unfällen verpflichtet , die Super Cars GmbH unverzüglich zu informieren. Ebenfalls verpflichtet er sich, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und einen Rapport erstellen zu lassen. Alle damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

Vorbehalte / Ausschlüsse:

Die Super Cars GmbH behält sich das Recht vor, bei schlechtem Wetter oder anderen Gründen die Fahrzeuge nicht auszuhändigen. Bei bestehenden Mietverträgen können neue Termine vereinbart werden. Dem Mieter entstehen dadurch keine Folgekosten.

Ausland:

Die Fahrzeuge dürfen nur in der Schweiz gefahren werden. 
Allfällige Ausnahmen können durch die Super Cars GmbH genehmigt werden und sind schriftlich einzuholen. Konditionen unter Auslandpauschale.

Versicherung:

Vollkasko- und Haftpflichtversicherung sind inklusive.
Der Selbstbehalt beträgt CHF 1000.-

Schäden bis zu dieser Summe gehen immer zu Lasten des Mieters.

Nicht versichert sind Schäden im Fahrzeuginnenraum, an Felgen, an Reifen, an Motor und an Getriebe, welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstehen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden welche durch das Betanken mit falschem Treibstoff entstehen.

Bei Schäden durch Lenker welche in keinem Vertragsverhältnis mit der Super Cars GmbH stehen haftet ausschliesslich der Vertragspartner.

Das Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, wie zum Beispiel Alkohol, Cannabis, sowie gewissen Medikamenten und anderen Drogen, ist strikt verboten. Schäden infolge „Trunkenheit im Verkehr“ sind nicht versichert. Für Unfälle und Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit wie z.B.: Alkohol- oder Drogenmissbrauch, überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit (z. B. bei Regen, Schneefall oder Eisglätte) oder auch bei Schäden durch zu nahes Auffahren haftet der Mieter vollumfänglich. Die gesamten Kosten der entstandenen Schäden sind sofort fällig und zu bezahlen.

Bei jeglicher Missachtung der AGB besteht keine Gewährleistung des Versicherungsschutzes.

Verbote:

Das Fahren ohne gültigen Führerschein, Lernfahrten, die Aktivierung der Launch Conrtol, die Abschaltung der ESC, die Teilnahme an Rennsportanlässen wie Cannonball-Rennen, ¼ Meile-Rennen oder Pass-Rennen sind strikt verboten. Ebenfalls verboten ist das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug. Vom Befahren von Tiefgaragen wird ausdrücklich abgeraten.

Ordnungsbussen:

Kosten durch Geschwindigkeitsbussen, Parkbussen und anderen Verkehrsübertretungen, welche im Zeitraum des Mietverhältnis entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Beschlagnahmung des Fahrzeuges haftet ausschliesslich der Mieter.

Die Super Cars GmbH lehnt jegliche Haftung ab.

Übergabe & Instruktion:

Schäden und Mängel am Fahrzeug sind im Protokoll des Mietvertrages vermerkt. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug bei der Übergabe auf Schäden und Mängel zu überprüfen. Allfällige Diskrepanzen sind dem Vermieter mitzuteilen und das Protokoll ist dahingehend anzupassen. Die Fahrzeuginstruktion steht jedem Mieter zu und dauert im Allgemeinen etwa 10 Minuten und ist nicht Bestandteil der Mietdauer.

Bei Schäden und Mängel, welche nach der Übergabe entstehen und dementsprechend weder schriftlich noch bildlich im Protokoll vermerkt sind, haftet der Mieter.

Treibstoff:

Treibstoffkosten sind exklusive und gehen immer zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird vollgetankt abgeholt und ist stets vollgetankt zurück zu geben.

WICHTIG: AUSSCHLIESSLICH BLEIFREI 100 TANKEN (V-POWER VON SHELL).

NUR IM NOTFALL BLEIFREI 98 UND NIEMALS BLEIFREI 95.

Fehlmanipulationen:

Schäden am Fahrzeug durch Überdrehung des Motors, Überhitzung der Kupplung, Kavalierstarts, übermässiger Reifenverschleiss oder jegliche Art der Fehlmanipulation bedingen vollumfängliche Haftung durch den Mieter. Diese Schäden können mittels Computer genau nachgewiesen werden. Wichtig: Betriebstemperatur des Motors und des Getriebes ist 75°C. Die eingebaute GPS-Technologie ermöglicht die Ortung und damit das Auffinden der Mietfahrzeuge. Der Mieter nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Fahrzeuge jederzeit geortet werden können.

Fahren einer Drittperson:

Der Mieter kann das Nutzungsrecht aus dem Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters auf weitere Fahrer übertragen. Diese Fahrer sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen und müssen den Vertrag mitunterzeichnen. Der Vermieter kann benannte Fahrer vom Nutzungsrecht ohne Begründung ausschließen. Das Nutzungsrecht darf nicht an Dritte unbenannte Fahrer übertragen werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Schweiz noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen.

Datenschutzklausel:

Folgende persönliche Daten des Mieters können vom Vermieter EDV - mässig verarbeitet werden (werden nicht an Dritte weitergegeben): Name, Vorname, Anschrift, E-Mail Adresse, Fax und Telefonnummer, Handynummer, Geburtsdatum des Mieters, Fahrerlaubnisdaten.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Wädenswil.